Die Steuerkanzlei Witzel ist Ihr AGT-zertifizierter Full-Service Partner für die Testamentsvollstreckung in Deutschland

Ein Testament ist im Sinne des Erbrechts ein rechtsverbindliches Dokument. Oft kann das Testament nach dem Tod des Erblassers problemlos umgesetzt werden.

EMPFEHLUNG

Bei komplexeren Vermögens- oder Familienverhältnissen ist hingegen die Berufung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Dieser vertritt die im Testament bekundeten Interessen des Erblassers bezüglich dessen Nachlassverwaltung. Der Erblasser muss den Testamentsvollstrecker hierzu in seinem Testament benennen. Ist das nicht geschehen, können auch Erben posthum einen Testamentsvollstrecker beauftragen.

Die Testamentsvollstreckung ist oft günstiger als die Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten!

Die Testamentsvollstreckung sichert das Erbe für Menschen, die nicht Geschäftsfähig sind.
Als Unternehmer oder Unternehmerin sollte man sich zu einer Testamentsvollstreckung entscheiden
Generationen - Testament bei Minderjährigkeit
GRÜNDE

Wann sollten Sie sich zu einer Testamentsvollstreckung entschließen?

Hier einige Beispiele:

  • Die Erben sind mit der Vollstreckung des Testaments überfordert.
  • Die Erben sind untereinander zerstritten.
  • Ein Unternehmen ist Teil der Erbmasse (Bestandssicherung / Sicherung von Arbeitsplätzen)
  • Einer der Erben ist verschuldet, die Erbmasse soll davon aber unberührt bleiben.
  • Ein Erbe ist durch eine Behinderung nicht in der Lage, seine Interessen selbst zu vertreten.
  • Ein Erbe ist minderjährig, seine Interessen sollen bis zur Volljährigkeit neutral vertreten werden.
  • Die Erben haben möglicherweise kein Interesse an der Umsetzung des Testaments.
UNSERE LEISTUNG

Welche Aufgaben übernehmen wir als Testamentsvollstrecker?

  • Inbesitznahme des Nachlasses
  • Kommunikation mit und zwischen den Erben
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
  • Sicherung der Unternehmensfortführung
  • Veräußerung von Grundbesitz, sofern keine Regelungen im Testament entgegenstehen oder Erben sich nicht einig sind
  • Durchführung der Erbauseinandersetzung
  • Erstellung von Zwischen- und Schlussberichten
  • Verteilung des Vermögens nach dem Erblasserwillen
  • Verteilung des Restvermögens an die Erben nach Verwertung
  • Verwaltung des Vermögens bei Dauertestamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung - Eine komplexe Aufgabe - zu sehen: Aktenordner. Steuerkanzlei Witzel
Formulare - Den Überblick nicht verlieren bei der Testamentsvollstreckung
Alles wird Digitalisiert - Testamentsvollstreckung
AUS DER PRAXIS

Testamentsvollstreckung ist oft eine Wissenschaft für sich

Ihr Testament ist die Grundlage für unser Handeln, es nach Ihrem Willen umzusetzen, unser Ziel. Formal gesehen sind die Abläufe im Sterbefall klar definiert. Ohne einen Testamentsvollstrecker ist jedoch nicht gesichert, dass auch alles in Ihrem Sinne geregelt wird.

Wir verschaffen uns die Übersicht über das Vermögen / die Erbmasse. Selbstverständlich kümmern wir uns um alle nötigen Formulare – angefangen mit dem Erbschein – und begleiten den Prozess, bis alles geregelt ist.

Oft sind seit Erstellung des Testaments viele Jahre vergangen und die Familiensituation oder auch die Ihres Unternehmens, haben sich grundlegend geändert. Unsere Aufgabe ist es, diese neuen Realitäten mit dem Testament abzugleichen und im wörtlichen Sinn das Beste daraus zu machen.

Bei Patchwork Familien gestaltet sich das Erben manchmal sehr komplex. Wir verstehen uns hier als Lotsen und sichern, dass jeder Erbe und jede Erbin erhält, was ihm/ihr zusteht.

Lebt ein Abkömmling im Ausland und kann sich nicht persönlich in Deutschland um seine Angelegenheiten kümmern, vertreten wir ihn in allen Belangen.

Falls Sie in Ihrem Testament auch Stiftungen oder karitative Organisationen bedacht haben, fungieren wir als Schnittstelle und organisieren alles Notwendige.

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Dass Sie als unser Auftraggeber vertrauen in unsere Arbeit haben, hat für uns höchste Priorität.

Vermögen im Ausland

Internationale Testamentsvollstreckung gehört auch zu unseren Aufgaben. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Vermögen es sich handelt. Sie haben Immobilienbesitz, sind unternehmerisch tätig oder im Besitz von Auslandskonten: Wir nehmen alle Werte in das Nachlassverzeichnis auf und sorgen dafür, dass auch ausserhalb von Deutschland alles richtig geregelt wird.

Testamentsvollstreckung auch von Werten im Ausland
IHR VORTEIL

Erwarten Sie mehr als das, was Sie erwarten!

Unsere Zertifizierung gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir nach anerkannten Standards arbeiten. Dass wir Privatpersonen und Unternehmen auch in Steuerfragen beraten, schafft eine Synergie, die Andere oft nicht anbieten können. In Sachen Testamentsvollstreckung sind wir der richtige Partner. Wir bieten:

  • Steueroptimierte Testamentsvollstreckung für Erben
  • Erfahrungen und Einschätzung der steuerlichen Folgen für alle Beteiligte bei der Erbauseinandersetzung
  • Service aus einer Hand für die Testamentsvollstreckung und die Erbschaftsteuererklärung
  • Weniger Drittpersonen erlangen Kenntnis über den Nachlass
  • Hebung von Synergien: Wir steigern die Effizienz und verkürzen die Testamentsvollstreckung
  • Als Steuerberater unterliegen wir der beruflichen Schweigepflicht
  • Erfahrungen in Unternehmensführung und steuerliche Vertretung von Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen
Diskussion-unter-Erben---Testamentsvollstreckung---Kanzlei-Witzel

Die Testamentsvollstreckung ist auch für Erben vorteilhaft

Auch ihre Erben können uns vertrauen. Für sie sind wir im Streitfall ein neutraler Ansprechpartner. Wir agieren offen, fair und transparent – und geben uns größte Mühe, dass die „Chemie“ stimmt. Wir bieten einen ganzheitlichen Prozess, der beteiligten Personen viel Arbeit erspart.

KONTAKT

BRINGEN WIR DIE ELEMENTE ZUSAMMEN – IHRE ANFRAGE

Telefonisch erreichen Sie uns unter: 06181 428980

Allgemeine Angaben

Freiwillige Angaben

Hier können Sie weitere Eintragungen machen. So können wir gezielter auf Ihre Situation eingehen.

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