Testamentsvollstreckung
Die Steuerkanzlei Witzel ist Ihr AGT-zertifizierter Full-Service Partner für die Testamentsvollstreckung in Deutschland.

Ein Testament ist im Sinne des Erbrechts ein rechtsverbindliches Dokument. Oft kann das Testament nach dem Tod des Erblassers problemlos umgesetzt werden. Bei komplexeren Vermögens- oder Familienverhältnissen ist hingegen die Berufung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Dieser vertritt die im Testament bekundeten Interessen des Erblassers bezüglich dessen Nachlassverwaltung. Der Erblasser muss den Testamentsvollstrecker hierzu in seinem Testament benennen. Ist das nicht geschehen, können auch Erben posthum einen Testamentsvollstrecker beauftragen.
Die Testamentsvollstreckung ist oft günstiger als die Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten.
Vermögen im Ausland
Internationale Testamentsvollstreckung gehört auch zu unseren Aufgaben. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Vermögen es sich handelt. Sie haben Immobilienbesitz, sind unternehmerisch tätig oder im Besitz von Auslandskonten: Wir nehmen alle Werte in das Nachlassverzeichnis auf und sorgen dafür, dass auch ausserhalb von Deutschland alles richtig geregelt wird.


Die Testamentsvollstreckung ist auch für Erben vorteilhaft
Auch ihre Erben können uns vertrauen. Für sie sind wir im Streitfall ein neutraler Ansprechpartner. Wir agieren offen, fair und transparent – und geben uns größte Mühe, dass die „Chemie“ stimmt. Wir bieten einen ganzheitlichen Prozess, der beteiligten Personen viel Arbeit erspart.