Steuerliche Vorteile in Deutschland nutzen
Wir sind Ihr Partner für die beschränkte Steuerpflicht!
Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie Einkünfte aus/in Deutschland erzielen, hier jedoch weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst unternehmerisch tätig sind oder für ein Unternehmen arbeiten.
Die Steuerkanzlei Johannes Witzel berät Einzelpersonen und Unternehmen mit Sitz im Ausland zur beschränkten Steuerpflicht. Wir erstellen auf Basis Ihrer Geschäftstätigkeit Ihr Steuermodell und vertreten Ihre Interessen gegenüber den deutschen Finanzbehörden: transparent – zuverlässig – leistungsstark.
Welche Voraussetzungen gelten?
Um beschränkt steuerpflichtig zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es ist kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden.
- Es findet kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland statt: Ihr Aufenthalt ist nicht länger als 183 Tage im Jahr in Deutschland.
Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 1 Absatz 4.
Abgabenordnung (AO), insbesondere § 9.
Was sind steuerpflichtige Einkünfte?
Unter die beschränkte Steuerpflicht fallen folgende in Deutschland erzielten Einkünfte:
- Arbeitslohn für in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten.
- Einkünfte aus deutschen Immobilien.
- Einkünfte aus deutschen Kapitalanlagen.
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Deutschland.
Was machen wir ganz konkret für Sie?
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die beschränkte Steuerpflicht:
- Wir prüfen Ihre Steuerpflicht nach deutschem Recht.
- Wir optimieren Ihre Steuerlast auf Basis unserer gezielten Beratung.
- Wir erstellen Steuererklärungen und reichen diese ein.
- Wir vertreten Sie gegenüber den deutschen Finanzbehörden.